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Gewässerunterhalt

«Unentbehrlich - Gewässer­sohlen, Ufer­böschungen und Schutz­bauten müssen unterhalten werden.»

Rund ein Fünftel der schweizerischen Fliessgewässer befinden sich im Kanton Bern.

Sowohl Quellwasser, Grundwasser als auch Fluss- oder Seewasser wird vom Menschen genutzt, sei es als Trinkwasser oder "nur" als Brauchwasser. Dies bringt eine grosse Verantwortung für die beteiligten Akteure, Eigentümer und Vereinigungen von Gewässern mit sich.

Damit die öffentlichen Gewässer sauber und störungsfrei fliessen können, benötigen sie in regemässigen Abständen Unterhaltsarbeiten. Einerseits dürfen sie nicht über die Ufer treten und ihren Lauf nicht verlagern, andererseits sollen sie ihre Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfüllen und Erholung als Naherholungs- und Nutzungsraum bieten. Der Gewässerunterhalt ist daher unentbehrlich, um diese Ansprüche zu erfüllen!

Die Gewässersohlen, Uferböschungen und Schutzbauten müssen so unterhalten werden, dass die ökologischen Funktionen der Gewässer erhalten bleiben und der Hochwasserschutz gewährleistet werden kann. Im Rahmen des Gewässerunterhalts werden:

  • die Abflusskapazitäten durch den Unterhalt des Bachbettes und der Uferböschungen (Mähen, Pflege der Bestockung) sichergestellt
  • Wiederherstellungsarbeiten nach Schadensfällen durchgeführt
  • Gewässer als Landschaftselemente erhalten und aufgewertet
  • Lebensraum und Vielfalt von Tieren und Pflanzen gefördert

Herrmann Gartenbau unterstützt Sie als Gemeinde, Schwellenkorporation oder auch als Wasserbauverband bei der Planungen zu wasserbaulichen Massnahmen, Unterhaltsarbeiten an Fliessgewässern sowie bei Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekten.

In enger Zusammenarbeit mit Bund und Kanton unterstützen wir Sie aktiv, damit Fliessgewässer ihre vielfältigen Funktionen nachhaltig erfüllen können.